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Verbraucherinformationen

1. Allgemeine Verbraucherinformationen

Die nachfolgenden Hinweise dienen der allgemeinen Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB über den Erwerb von Kraftfahrzeugen bei **AMS Das Autohaus**.

Diese Informationen stellen weder ein eigenständiges Vertragsangebot noch eine Garantieerklärung, Beschaffenheitsvereinbarung oder Vereinbarung über eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen dar.

Für den jeweiligen Fahrzeugkauf sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die im konkreten Kaufvertrag individuell, ausdrücklich und – soweit gesetzlich erforderlich – gesondert getroffenen Vereinbarungen maßgeblich.


2. Kein Online-Shop und kein unmittelbarer Online-Verkauf

AMS Das Autohaus betreibt keinen Online-Shop für Kraftfahrzeuge.

Über diese Internetseite können Fahrzeuge weder unmittelbar gekauft noch verbindlich bestellt werden. Es besteht insbesondere keine Online-Bestellfunktion, durch deren Betätigung ein verbindlicher Fahrzeugkaufvertrag zustande kommt.

Unsere Internetseite dient insbesondere:

  • der Präsentation unseres aktuellen Fahrzeugbestandes,
  • der Bereitstellung allgemeiner Fahrzeuginformationen,
  • der Kontaktaufnahme mit Interessenten,
  • der Vereinbarung von Besichtigungs- und Beratungsterminen sowie
  • der Vorbereitung eines möglichen späteren Fahrzeugkaufs.

Der verbindliche Fahrzeugkauf erfolgt nach individueller Abstimmung und auf Grundlage eines gesonderten Kaufvertrages.


3. Fahrzeuganfragen und Kontaktaufnahme

Eine Kontaktaufnahme über unsere Internetseite, ein Kontaktformular, E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste oder eine Fahrzeugbörse stellt grundsätzlich noch keinen Abschluss eines Fahrzeugkaufvertrages dar.

Dies gilt insbesondere für:

  • Fahrzeuganfragen,
  • Terminvereinbarungen,
  • Anfragen nach weiteren Bildern oder Fahrzeugunterlagen,
  • Anfragen zum Fahrzeugzustand,
  • Finanzierungsanfragen,
  • Inzahlungnahmeanfragen,
  • unverbindliche Preisverhandlungen sowie
  • sonstige vorbereitende Kommunikation.

Auch die Übermittlung von Fahrzeugdaten, Bildern, Videos, Ausstattungsinformationen oder Vertragsentwürfen begründet für sich genommen noch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung.

Entscheidend sind die im konkreten Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften.


4. Kein allgemeines Widerrufs- oder Rückgaberecht bei stationärem Fahrzeugkauf

Bei einem Fahrzeugkauf, der nach Beratung und Vertragsschluss in unseren Geschäftsräumen erfolgt, besteht nicht allein deshalb ein gesetzliches Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht, weil der Käufer seine Kaufentscheidung später ändert.

Gesetzliche Rechte wegen eines tatsächlich bestehenden Sach- oder Rechtsmangels bleiben hiervon unberührt.

Ob in einem besonderen Einzelfall gesetzliche Vorschriften über Fernabsatzverträge oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge Anwendung finden, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Vertragsschlusses und den gesetzlichen Voraussetzungen.


5. Angaben in Fahrzeugangeboten

Wir bemühen uns um eine sorgfältige und zutreffende Darstellung unserer Fahrzeuge.

Fahrzeugangebote können Angaben enthalten, die unter anderem aus Herstellerdatenbanken, Fahrzeugunterlagen, Angaben von Vorbesitzern, Ausstattungsabfragen oder externen Fahrzeugbörsen stammen.

Insbesondere bei automatisiert übernommenen Ausstattungsmerkmalen, technischen Daten oder Modellangaben können Fehler oder Abweichungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Interessenten werden daher gebeten, Eigenschaften, die für ihre Kaufentscheidung von besonderer Bedeutung sind, vor Abschluss des Kaufvertrages ausdrücklich mit uns abzuklären.

Die für den jeweiligen Fahrzeugkauf maßgebliche Beschaffenheit ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den im konkreten Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen.


6. Gebrauchtfahrzeuge

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den von uns angebotenen Fahrzeugen um gebrauchte Kraftfahrzeuge.

Alter, Laufleistung, bisherige Nutzung und Erhaltungszustand eines gebrauchten Fahrzeugs sind bei dessen Beschaffenheit zu berücksichtigen.

Alters-, laufleistungs- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren oder Verschleißerscheinungen stellen nicht automatisch einen Sachmangel dar.

Ob im Einzelfall ein gesetzlicher Sachmangel vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkret vereinbarten Beschaffenheit des jeweiligen Fahrzeugs.


7. Bekannte Mängel und besondere Beschaffenheitsvereinbarungen

Weist ein Fahrzeug bekannte Mängel, Beschädigungen oder sonstige Abweichungen auf, werden diese – soweit für den Vertrag relevant – vor Abschluss des Kaufvertrages mit dem Käufer besprochen und im Kaufvertrag dokumentiert.

Dies kann beispielsweise betreffen:

  • Unfall- oder Vorschäden,
  • Karosserie- und Lackschäden,
  • technische Defekte,
  • elektronische Funktionsstörungen,
  • Motor- oder Getriebeprobleme,
  • eingeschränkte oder fehlende Fahrbereitschaft,
  • fehlende Ausstattungsbestandteile oder
  • sonstige konkrete Abweichungen vom üblichen Fahrzeugzustand.

Soweit bei einem Verbraucherkauf für eine Abweichung von den gesetzlichen Anforderungen eine besondere Vereinbarung erforderlich ist, erfolgt diese nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich und gesondert.


8. Defekt-, Unfall- und reparaturbedürftige Fahrzeuge

Einzelne Fahrzeuge können ausdrücklich als Defektfahrzeug, Unfallfahrzeug, reparaturbedürftiges Fahrzeug, nicht fahrbereites Fahrzeug, Fahrzeug zum Wiederaufbau oder zur Ersatzteilgewinnung angeboten werden.

Eine solche Bezeichnung allein dient nicht dem pauschalen Ausschluss zwingender gesetzlicher Verbraucherrechte.

Maßgeblich sind vielmehr die konkret beschriebenen und wirksam vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale und Abweichungen des jeweiligen Fahrzeugs.

Bei entsprechenden Fahrzeugen empfehlen wir Interessenten, sich vor Vertragsschluss über den konkreten Zustand zu informieren und bei Bedarf eine eigene technische Prüfung durchführen zu lassen.


9. Besichtigung und Fahrzeugprüfung

Interessenten haben grundsätzlich die Möglichkeit, das gewünschte Fahrzeug vor Vertragsschluss zu besichtigen.

Soweit Fahrzeugzustand, Zulassung und betriebliche Umstände dies ermöglichen, kann nach vorheriger Absprache eine Probefahrt durchgeführt werden.

Auf Wunsch kann der Interessent grundsätzlich auch eine Prüfung durch eine von ihm ausgewählte Werkstatt, Prüforganisation oder sachverständige Person veranlassen, sofern dies im konkreten Einzelfall organisatorisch möglich ist.


10. Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Verbrauchern stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die gesetzlichen Rechte wegen Sach- und Rechtsmängeln zu.

Eine gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden.

Ob im konkreten Einzelfall ein Sachmangel vorliegt und welche Rechte hieraus entstehen, richtet sich insbesondere nach:

  • der konkret vereinbarten Beschaffenheit,
  • Alter und Laufleistung des Fahrzeugs,
  • den gesetzlichen Anforderungen und
  • den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Nicht jede nach dem Fahrzeugkauf auftretende technische Beanstandung stellt automatisch einen bei Übergabe vorhandenen Sachmangel dar.


11. Verjährung bei gebrauchten Fahrzeugen

Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche gegenüber einem Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden.

Diese Internetseite bewirkt eine solche Verkürzung ausdrücklich nicht.

Soweit bei einem konkreten Gebrauchtwagenkauf eine Verkürzung vereinbart werden soll, wird der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen hierüber informiert und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert im Zusammenhang mit dem jeweiligen Kaufvertrag vereinbart.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


12. Nacherfüllung bei einem gesetzlichen Sachmangel

Bestehen im konkreten Einzelfall gesetzliche Mängelrechte, richtet sich die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Entgegennahme oder Prüfung einer Beanstandung stellt für sich genommen weder die Anerkennung eines Sachmangels noch die Anerkennung einer Rechtspflicht dar.

AMS Das Autohaus kann den beanstandeten Zustand prüfen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang gesetzliche Mängelrechte bestehen.


13. Verschleiß und nach Übergabe entstandene Schäden

Eine technische Beanstandung nach Übergabe des Fahrzeugs bedeutet nicht automatisch, dass ein gesetzlicher Sachmangel vorliegt.

Je nach Einzelfall kann eine Beanstandung insbesondere beruhen auf:

  • normalem oder alters- und laufleistungsbedingtem Verschleiß,
  • unsachgemäßer Behandlung,
  • Unfall- oder Fremdeinwirkung,
  • nachträglich vorgenommenen Veränderungen,
  • nicht fachgerecht ausgeführten Arbeiten Dritter oder
  • sonstigen erst nach Übergabe entstandenen Umständen.

Die rechtliche und technische Bewertung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.


14. Garantie und gesetzliche Gewährleistung

Eine freiwillige Garantie ist rechtlich von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden.

Sofern für ein Fahrzeug eine Hersteller-, Anschluss-, Gebrauchtwagen- oder sonstige Garantie besteht oder zusätzlich angeboten wird, richten sich Umfang, Dauer, Voraussetzungen und Ausschlüsse nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers.

Eine zusätzliche Garantie schränkt bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nicht ein.

Soweit nicht ausdrücklich eine Garantie übernommen wird, ist in der bloßen Fahrzeugdarstellung oder Fahrzeugbeschreibung keine selbständige Garantieerklärung von AMS Das Autohaus zu sehen.


15. Unfallfreiheit, Vorbesitzer und Fahrzeughistorie

Aussagen zur Unfallfreiheit, Anzahl der Vorbesitzer, Wartungshistorie oder sonstigen Fahrzeughistorie werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wie dies im jeweiligen Kaufvertrag entsprechend vereinbart wird.

Soweit Angaben auf Informationen Dritter, Fahrzeugunterlagen oder Angaben eines Vorbesitzers beruhen, kann dies entsprechend gekennzeichnet werden.

Bekannte wesentliche Vorschäden werden im Rahmen des Fahrzeugverkaufs entsprechend den gesetzlichen Anforderungen behandelt.


16. Kilometerstand und Gesamtfahrleistung

Die im Fahrzeugangebot angezeigte Kilometerzahl kann – abhängig von den vorhandenen Informationen – den am Fahrzeug abgelesenen Kilometerstand wiedergeben.

Ob darüber hinaus eine bestimmte tatsächliche Gesamtfahrleistung vereinbart wird, richtet sich nach den Angaben und Vereinbarungen im jeweiligen Kaufvertrag.


17. Preisangaben und Verfügbarkeit

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die veröffentlichten Fahrzeugpreise nach Maßgabe der jeweiligen Fahrzeuganzeige.

Zwischenverkauf bleibt möglich, solange noch kein verbindlicher Kaufvertrag über das betreffende Fahrzeug geschlossen wurde.

Irrtümer bei der Darstellung von Fahrzeugdaten und offensichtliche Eingabefehler bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.


18. Finanzierung und Vermittlungsleistungen

Soweit Finanzierungen, Versicherungen, Garantien oder sonstige Leistungen Dritter angeboten oder vermittelt werden, kommen entsprechende Verträge gegebenenfalls unmittelbar mit dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

Für solche Leistungen gelten die jeweils vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertragspartners.


19. Individuelle Vereinbarungen

Jedes gebrauchte Kraftfahrzeug ist hinsichtlich Alter, Laufleistung, Ausstattung, Nutzung und Erhaltungszustand individuell.

Daher können für einzelne Fahrzeuge besondere Vereinbarungen erforderlich sein.

Maßgeblich sind stets die im jeweiligen Kaufvertrag getroffenen individuellen Vereinbarungen und die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.


20. Charakter dieser Internetseite

Die Informationen auf dieser Internetseite dienen der allgemeinen Information und der Vorbereitung eines möglichen Fahrzeugkaufs.

Sie ersetzen nicht die konkrete Fahrzeugbesichtigung, die individuelle Beratung und die für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen.

Diese Verbraucherinformationen selbst:

  • begründen keine Garantie,
  • stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar,
  • verkürzen keine gesetzlichen Verjährungsfristen,
  • schließen keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte aus und
  • begründen keinen Anspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrages.

21. Gesetzliches Gewährleistungsrecht

Verbraucher werden nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften über das Bestehen und die wesentlichen Elemente des gesetzlichen Gewährleistungsrechts informiert.

AMS Das Autohaus stellt die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen in der jeweils erforderlichen Form zur Verfügung.


22. Kontakt

Bei Fragen zu einem Fahrzeug, dessen Zustand, Ausstattung oder den Bedingungen eines Fahrzeugkaufs wenden Sie sich bitte vor Vertragsschluss unmittelbar an uns.

AMS Das Autohaus
Inh. Ekin Ismail
Marie-Curie-Straße 7
30890 Barsinghausen

Telefon, E-Mail und weitere Unternehmensangaben finden Sie in unserem Impressum.


Rechtlicher Hinweis

Diese Verbraucherinformationen dienen der allgemeinen Information über die Abläufe bei AMS Das Autohaus. Sie stellen keine Rechtsberatung des Besuchers und keine von gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarung dar.

Für den jeweiligen Fahrzeugkauf gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die im konkreten Kaufvertrag wirksam getroffenen individuellen und gesonderten Vereinbarungen.

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